Wird eine Abkantpresse nicht regelmäßig geprüft, steht die Sicherheit der Mitarbeiter auf dem Spiel.

Wird eine Abkantpresse nicht regelmäßig geprüft, steht die Sicherheit der Mitarbeiter auf dem Spiel. - (Bild: stoxk.adobe.com/fotohansel)

Arbeitssicherheit ist ein Thema, das bei jeglicher Arbeit mit Maschinen nicht überbetont werden kann. Abgesehen von gesundheitlichen Schäden der Arbeiter und damit einer moralischen Verantwortung des Unternehmens kann es im Schadensfall richtig teuer werden, wenn im Vorfeld Richtlinien zum Arbeitsschutz verletzt wurden. Abkantpressen bilden hier keine Ausnahme.

Die Berufsgenossenschaft spricht hier von der "Gefahr bringenden Schließbewegung", hierbei ist der Teil des Arbeitsablaufes gemeint, bei dem sich der bewegende Teil der Presse dem festen Teil annähert und ein Hineingreifen mit der Hand möglich ist. Um diese Gefahr möglichst gering zu halten, müssen Abkantpressen in gleichmäßigen Abständen geprüft und einer Inspektion unterzogen werden.

Die Richtlinien hierzu wurden in der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 724 festgelegt, welche inzwischen unter dem Namen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 209-030 erhältlich ist. Zuletzt wurde sie im Jahr 2014 angepasst und auf dem neuesten Stand gebracht.

Der jährliche Check-Up

Die Richtlinie schreibt regelmäßige Prüfungen der Presse vor. Diese sollten je nach Beanspruchung erfolgen, im Mindestfall jedoch alle 12 Monate. Bei einer solchen Inspektion soll speziell überprüft werden, ob sich die Abkantpresse in einwandfreiem Zustand und fehlerfreier Funktionsfähigkeit befindet, sowie die Ordnungsmäßigkeit und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen.

Wird bei einer dieser Begutachtungen ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, darf die Presse bis zur Abstellung dieses Mangels nicht mehr in Betrieb genommen werden. In manchen Fällen muss nach der Mängelabstellung sogar noch eine Nachprüfung erfolgen, bevor die Maschine wieder in Betrieb genommen werden kann. Da dieser Fall für jedes Unternehmen einen großen Verdienstausfall bedeutet, sind periodisch wiederkehrende Checks anzuraten, damit kleinere Mängel schon im Vorfeld behoben werden können.

Die Qualifikationen des Prüfers

Thomas-Alexander Weber, Geschäftsführer der Hezinger Maschinen GmbH.
Thomas-Alexander Weber, Geschäftsführer der Hezinger Maschinen GmbH. - (Bild: Hezinger)

Wer Abkantpressen auf Herz und Nieren untersuchen darf, wird indirekt vom Gesetzgeber nach §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Nach dieser muss ein Sachverständiger, hier "befähigte Person" genannt, über die erforderlichen Fachkenntnisse für eine solche Inspektion des funktionsfähigen Zustands verfügen. Diese werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben.

Etwas konkreter führt die Richtlinie aus, dass die befähigte Person aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Pressen haben muss. Sie sollte mit den einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln vertraut sein, um den arbeitssicheren Zustand beurteilen zu können. Es gibt hier also keine eigene Ausbildung und auch keine staatlichen Prüfer.

Es genügt eine technische Ausbildung, als Beispiele führt die Richtlinie Schlosser und/oder Elektriker aus. Dann muss die Person Berufserfahrung im Umgang mit entsprechenden Arbeitsmitteln, in diesem Fall Pressen, nachweisen können. Im Speziellen sollte die Person an Checks entsprechender Anlagen teilgenommen haben und intensiv mit ihnen gearbeitet haben. So kann sie dann beispielsweise beurteilen, ob ein vorgeschlagenes Prüfverfahren geeignet ist.

Die zeitnahe berufliche Tätigkeit bedeutet schließlich, dass die Person wiederholt als Prüfer arbeitet und mehrere Check-Ups pro Jahr durchführt. Diese Anforderungen ermöglichen es Herstellern von Abkantpressen wie auch der Hezinger Maschinen GmbH, eigene Prüfer zu beschäftigen, die mit ihren 'Schützlingen' optimal vertraut sind und ein eventuelles Risiko abschätzen können.

Was sollte genau geprüft werden und wie?

Wenn eine Inaugenscheinnahme durch die Berufsgenossenschaft (BG) erfolgt und bei dieser Mängel festgestellt werden, wozu auch die Nichteinhaltung der Prüfzeiträume gehören, kann die Abkantpresse stillgelegt, sowie im Schadensfall der Betreiber haftbar gemacht werden. Daher ist es im absoluten Interesse der Unternehmen, stets jährliche Untersuchungen durch qualifizierte Sachverständige durchführen zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Anlage in vollständigem Umfang bewertet werden sollte.

Die regelmäßigen Prüfungen einer Presse müssen auch entsprechend dokumentiert werden.
Die regelmäßigen Prüfungen einer Presse müssen auch entsprechend dokumentiert werden. - (Bild: stock.adobe.com/boyhey)

Heutzutage arbeiten Abkantpressen mit optischer Überwachung durch Laserkameras, welche die Gefahr bringende Schließbewegung überwachen. Wer hier allerdings lediglich einen Lichtschrankentechniker beauftragt, geht nicht weit genug.

Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit, der auch in der Richtlinie festgelegt wird, ist nämlich die Nachlaufzeit. Damit wird die Zeit definiert, die sich die Maschine weiterhin bewegt, nachdem ein Sicherheitsstopp ausgelöst wurde. Diese Nachlaufzeit muss durch Messungen ermittelt werden und darf gewisse Werte nicht überschreiten, damit die Anlage als sicher gilt. Ein fachkundiger Service-Techniker sollte sämtliche Funktionen inklusive Lichtschranken und Nachlaufzeit überprüfen.

Diese werden dann, auch vorgeschrieben durch die Richtlinie, in einem Prüfbuch zur Verfügung gestellt. Dieses Prüfbuch ist der erste und wichtigste Anhaltspunkt bei einer Kontrolle durch die BG. Ist die Dokumentation unvollständig oder fehlt das Buch gar völlig, können auch perfekt funktionierende Abkantpressen stillgelegt werden, bis dies behoben worden ist. Daher sollte ein fehlerloses und regelmäßiges Führen des Prüfbuches oberste Priorität haben.

Als Beispiel bietet Hezinger neben dem kompletten Check ihrer eigenen und fremd gebauten Produkte auch noch Prüfplaketten an, die zusätzlich zum Prüfbuch vor Ort angebracht werden. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, haben sich aber bei der BG inzwischen als zuverlässiger Hinweis auf korrekte Wartung etabliert. Wer also selbst eine Abkantpresse betreibt, sollte zuallererst sicherstellen, dass er über ein Prüfbuch mit lückenloser Dokumentation verfügt.

Zum Schluss noch ein Tipp: "Wenn Sie sich als Betreiber hinsichtlich der beauftragten Firma zu Ihrer Prüfung nicht ganz sicher sind, lassen Sie sich eine ausreichende Haftungsversicherungssumme nachweisen. So vermeiden Sie unseriöse Prüfungen und stellen den zu erreichenden Standard sicher", so Thomas-Alexander Weber, Geschäftsführer bei Hezinger.

Hezinger GmbH

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