Arbeitsschutz

Rund 33 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle ereignen sich laut Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bei Bau- und Montagearbeiten. Besondere Arbeitsbedingungen wie häufige Ortswechsel, unterschiedliche Witterungs- und Klimaverhältnisse und das Zusammenwirken verschiedener Gewerke bergen erhöhte Gefahren bei der Arbeit auf Baustellen in sich.

Wesentliche Gefährdungen der Arbeitssicherheit sind dabei in der Regel unpräzise Aufgabenstellungen und ungenügende Planung der Arbeiten, unklare Verantwortlichkeiten und fehlende Beaufsichtigung durch einen geeigneten Koordinator, Mängel an eingesetzten Arbeitsmitteln wie beschädigte Kabel, defekte Leitern oder unvollständige Gerüste, fehlende Absturzeinrichtungen, elektrische Gefährdungen sowie Brand- und Explosionsgefahren.

Ein reibungsloser und sicherer Ablauf des Bauvorhabens wird gewährleistet durch eine wirkungsvolle Koordination, eine effektive Montageplanung, den Einsatz sicherer Arbeitsverfahren, die Nutzung geeigneter Arbeitsmittel sowie geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die obligatorischen Unterweisungen vor Ort üben einen positiven Einfluss auf das Verhalten der Beschäftigten aus.

Planung und Koordination von Bauvorhaben

Die Beachtung der Rangfolge bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen, wenn möglich nach dem STOP-Prinzip (Substitution der Gefährdung, dann technische, organisatorische und erst danach persönliche Schutzmaßnahmen), und die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans tragen dazu bei, Unfallrisiken auf Baustellen zu reduzieren.

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, ist rechtzeitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator zu bestellen. Dieser trägt bereits während der Planungsphase dazu bei, dass das Bauvorhaben und der Bauablauf jederzeit sicher gestaltet sind.

Montageplanung und Vorbereitung

Nur mit vollständiger und den Vorschriften entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die Sicherheit an der Bau- oder Montagestelle zufriedenstellend gewährleistet.
Nur mit vollständiger und den Vorschriften entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist die Sicherheit an der Bau- oder Montagestelle zufriedenstellend gewährleistet. - (Bild: PIxabay)

Im Planungsprozess der Montage müssen insbesondere die Aufgabenstellung sowie die baustellen- und firmenspezifischen Voraussetzungen eindeutig geklärt werden. Dabei sind neben den Leistungsbeschreibungen und vertraglichen Lieferbedingungen auch Gesetze, öffentlich-rechtliche Vorschriften und Regeln der Technik zu berücksichtigen.

Grundlage aller Entscheidungen im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Für die Baustelle bedeutet das, wechselnde Arbeitsplätze, Verkehrswege und viele verschiedene Tätigkeiten zu berücksichtigen. Es ist Aufgabe der Unternehmensleitung, die damit verbundenen Gefährdungen zu bewerten, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung und Wirksamkeit zu kontrollieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und stellt eine wichtige Grundlage für die Ein- und Unterweisung der Beschäftigten dar.

Mit einer Montageanweisung erhält der Aufsichtführende vor Ort wichtige sicherheitsrelevante Informationen wie Montagefolge, Gewicht, Transport, Lagerung und Einbau der Teile, Tragfähigkeit von Hebezeugen, Bauteilen und deren Standsicherheit, Sicherungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege, Hinweise zur Baustellenordnung und zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Die Montageanweisung muss als Dokument auf der Baustelle vorliegen.

Jeder Beschäftigte muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Bei Bau- und Montagearbeiten sollte zusätzlich eine projektbezogene Unterweisung vor Ort erfolgen. Dabei sind insbesondere die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Beim Einsatz von PSA gegen Absturz müssen die dafür erforderlichen Unterweisungen durch praktische Übungen ergänzt werden. Unterweisungen sind grundsätzlich zu dokumentieren.

Demontage- und Abbrucharbeiten bedürfen einer sorgfältigen Planung. Das Abbruchobjekt muss auf eventuell noch vorhandene Versorgungsleitungen und die Kontamination mit Gefahrstoffen untersucht werden. Die Abbruchanweisung enthält wichtige Hinweise zum Abbruchverfahren und zur Standsicherheit des Gebäudes in den einzelnen Abbruchstadien sowie der angrenzenden Gebäudeteile.

Um das Ausrutschen, Stolpern oder Stürze auf Verkehrswegen zu Arbeitsplätzen zu vermeiden, müssen die Zugänge dazu sicher begehbar und befahrbar, ausreichend tragfähig sowie die Breite des Weges der Benutzung angepasst sein. Sichere Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen führen über Treppen oder Laufstege. Treppen werden dem Baufortschritt entsprechend angepasst und ermöglichen den jeweils nachfolgenden Gewerken einen sicheren Aufstieg.

Absturzsicherung auf Bau- und Montagestellen

Auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen kommt der Absturzgefahr eine besondere Bedeutung zu. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind dabei abhängig von der Art des Arbeitsplatzes oder des Verkehrsweges und von der möglichen Absturzhöhe. Es sind zunächst Einrichtungen und Arbeitsmittel einzusetzen, die den Absturz von Personen verhindern oder abstürzende Personen sicher auffangen. Dazu gehören unter anderem Gerüste, Seitenschutz, fahrbare Arbeitsbühnen, fahrbare Hubarbeitsbühnen und Schutznetze.

Wenn es nicht möglich ist, technische Maßnahmen gegen den Absturz zu ergreifen, müssen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) benutzt werden. Diese können den Absturz zwar nicht immer verhindern, fangen aber Personen nach einem Sturz sicher auf und begrenzen die Fallhöhe und auf den Körper einwirkende Kräfte. Der Einsatz von PSAgA ist sorgfältig vorzubereiten: Bei der Auswahl eines geeigneten Auffangsystems gehört neben der Unterweisung mit praktischen Übungen immer die Erstellung eines wirksamen Rettungskonzeptes dazu.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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