In für Holz gedachte Silos passieren bei Instandsetzungsarbeiten immer wieder schwere Unfälle.

In für Holz gedachte Silos passieren bei Instandsetzungsarbeiten immer wieder schwere Unfälle. - (Bild: Andrei Merkulov/stock.adobe.com)

In vielen holzbe- und -verarbeitenden Betrieben werden die bei der Produktion anfallenden Holzreststoffe in Silos gesammelt, gelagert und später – oft zur Wärmegewinnung – verwertet. Silos sind damit unverzichtbare Bestandteile für einen reibungslosen und energieeffizienten Produktionsablauf. Im täglichen "Normalbetrieb" erweisen sie sich als weitgehend risikolos.

Warum es jedoch immer wieder zu schweren Unfällen kommt, worauf Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte daher achten sollten und wie sie die Gefährdungen reduzieren, erläutert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Störungen zu bestimmten Jahreszeiten

Bestimmte Gefährdungen werden in der Praxis häufig unterschätzt: Läuft das Silo nicht im Normalbetrieb, sondern treten Störungen im Materialfluss oder an technischen Einrichtungen auf, kommt es bei deren Beseitigung immer wieder zu schweren – auch tödlichen – Arbeitsunfällen. Personen betreten das Silo-Innere, um die Störung zu beseitigen und werden zum Beispiel im Schüttgut verschüttet.

Außerdem bestehen in Silos latente Brand- und Explosionsgefahren, wenn bei der Bearbeitung Zündquellen freigesetzt und über die Fülleinrichtungen eingebracht werden. Weitere mögliche Störungen sind Schäden an der Austrageinrichtung, eine Überfüllung des Silos oder wenn sich Späne-Brücken im Inneren bilden.

Die genannten Störungen treten oft zu bestimmten Jahreszeiten auf oder werden dann bemerkt: Im Frühjahr sind Silos in der Regel recht leer. Dann sind vor allem Unfälle bei Wartungsarbeiten an Austrageinrichtungen und Holzstaubexplosionen zu verzeichnen. Im Herbst, wenn die Silos befüllt sind, konzentriert sich das Unfallgeschehen auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Fließstörungen und Überfüllungen. Diese werden häufig bemerkt, wenn die angeschlossene Heizungsanlage nicht mit Material versorgt wird.

5 Grundregeln für das Arbeiten an oder in Silos

Alle für Arbeiten an oder in Silos getroffenen Maßnahmen und Verhaltensvorgaben müssen sich an diesen Grundregeln orientieren:

• Das leere Silo darf nur bei ausgeschalteter Befüll- und Austrageinrichtung betreten werden.
• Im Brandfall dürfen keine Türen oder Luken geöffnet werden.
• Stauungen im Materialfluss dürfen grundsätzlich nur von außerhalb des Späne-Lagerraumes beseitigt werden.
• Das Silo darf nicht unterhalb von Späne-Brücken betreten werden.
• Das Einfahren in das Silo vom Dach aus oberhalb der Schüttung darf nur mit Erlaubnis der Betriebsleitung, nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person und nur mit Siloeinfahreinrichtung, Siloeinfahrhose und geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung erfolgen.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Der Betreiber eines Silos muss laut Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Diese beinhaltet auch ein Konzept, wie Störungen möglichst nicht entstehen beziehungsweise sicher beseitigt werden können. Da Holzstaub im Gemisch mit Luft staubexplosionsfähig ist, muss die Gefährdungsbeurteilung zudem Maßnahmen enthalten, wie Explosionen vermieden und deren Auswirkungen vermindert werden können.

Unterstützung zum Nachlesen

Die DGUV-Information 209-083 "Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen – Bauliche Gestaltung, Betrieb" enthält detaillierte Maßnahmen-Konzepte für die Vorgehensweise bei der Störungsbeseitigung in unterschiedlichen Situationen. Auch die vom Unternehmer oder der Unternehmerin in die Wege zu leitenden organisatorischen Vorsichtsmaßnahmen sind angesprochen.

Für neu zu errichtende Silos enthält die DGUV-Information zudem in Anhang 7 eine Checkliste. Dank ihrer Hilfe lässt sich ermitteln, mit welcher Ausstattung des Silos die genannten Störungen und die sich daraus ergebenden Gefährdungen vermieden werden können. Die Ausstattung von Silos mit geeigneter Technik hat zum Ziel, dass der Späne-Lagerraum für die Störungsbeseitigung fast nie betreten werden muss.

Bei Bestandssilos sind die in der Information beschriebenen technischen Ausrüstungen häufig nicht in der erforderlichen Ausführung vorhanden. In diesen Fällen muss der Betreiber die Möglichkeit technischer Nachrüstungen prüfen und organisatorische Vorbereitungen treffen, um im Störungsfall auf qualifizierte Fachfirmen und geeignetes Gerät zurückgreifen zu können. Eigenes Personal ist im Regelfall fachlich nicht ausreichend für diese Tätigkeiten qualifiziert und kann somit lediglich unterstützende Hilfe leisten.

Die DGUV-Information 209-083 "Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen – Bauliche Gestaltung, Betrieb" ist auf bghm.de, Webcode: 239, verfügbar.

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