Regelmäßige Elektroprüfungen dienen unter anderem dazu, den Versicherungsschutz zu erhalten. Ob sie angesichts der Corona-Krise verschoben oder gar ausgesetzt werden dürfen, ist eine große Frage in vielen Unternehmen.

Regelmäßige Elektroprüfungen dienen unter anderem dazu, den Versicherungsschutz zu erhalten. Ob sie angesichts der Corona-Krise verschoben oder gar ausgesetzt werden dürfen, ist eine große Frage in vielen Unternehmen. - (Bild: Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG)

Eingeschränkter Geschäftsbetrieb, Umsatzverluste und Kurzarbeit: Unternehmen sehen sich während der Covid-19-Pandemie vielen Herausforderungen gegenüber – oft ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für anstehende DGUV-V3-Prüfungen. Viele Unternehmen stellen sich daher die Frage, ob DGUV-Vorschrift-3-Prüffristen für elektrische Betriebsmittel aufgrund der Corona-Krise ausgesetzt oder verschoben werden dürfen.

"Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden – auch während der Pandemie", bringt es Sebastian Magga, Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock, auf den Punkt. Dazu hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer Vorschrift 3 Prüffristen definiert, die unbedingt eingehalten werden müssen. So beugen die Unternehmen schwerwiegenden Personen- und Sachschäden vor.

Generell gelten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüffristen von drei bis zu maximal 24 Monaten. Die Frist für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel beträgt maximal vier Jahre. Ausgenommen sind nach DIN VDE 0100 Gr. 700 definierte Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, die jährlich geprüft werden müssen. "Bei der Festlegung der genauen Prüffrist unterstützen wir unsere Kunden gerne, in dem wir Empfehlungen entsprechend der tatsächlichen Verwendungsumgebung und Belastung der Betriebsmittel aussprechen", erklärt Magga.

Unternehmen tragen Verantwortung für Prüffristen

Laut DGUV V3 ist es Aufgabe eines Unternehmens, sicherzustellen, dass die elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So ist nach der Betriebssicherheitsverordnung das Unternehmen auch dafür zuständig, die Art, den Umfang und die Fristen von Prüfungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen.

Sebastian Magga ist Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock
Sebastian Magga ist Niederlassungsleiter Prüfservice bei Piepenbrock. - (Bild: Piepenbrock)

"Verlängert werden können diese Fristen nur mit einer erneuten Gefährdungsbeurteilung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt laut Betriebssicherheitsverordnung ordnungswidrig. Im Schadensfall kann das auch dazu führen, dass die Versicherung die anfallenden Kosten nicht übernimmt", warnt Sebastian Magga. 

Prüf-Sonderregelungen wegen Corona

"Die COVID-19-Pandemie führt in einigen Unternehmen dazu, dass Betriebsabläufe nur eingeschränkt bis gar nicht stattfinden können und auch wir als Dienstleister nur eingeschränkt die Gelegenheit erhalten, fällige Betriebsmittelprüfungen bei unseren Kunden durchzuführen. Das hat zur Folge, dass Unternehmen die festgelegten DGUV-V3-Prüffristen nicht immer einhalten können", beschreibt Sebastian Magga die aktuelle Situation.

"Daher haben die Fachbereiche der DGUV Empfehlungen zum Umgang mit den Prüfpflichten während der Pandemie herausgegeben." Diesen zufolge ist es möglich, im Einzelfall und auf Basis einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln zu verschieben – unter der Voraussetzung, dass die Geräte und Anlagen gefahrlos verwendet werden können. "In der Gefährdungsbeurteilung müssen unter anderem die Gründe, weshalb die Fristen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht eingehalten werden können, dokumentiert sein", sagt der Experte.

Video: Betriebsmittelprüfung

Hier erklärt Sebastian Magga drei Gründe warum Betriebsmittelprüfungen wichtig sind. - Inhalt: Piepenbrock

"Ebenfalls hinein gehört die Feststellung, dass die betroffenen Betriebsmittel bei den vorherigen Prüfungen und seit der letzten Kontrolle mängelfrei waren und gefahrlos genutzt werden können, sowie einige weitere Aspekte", verdeutlicht Magga. Die Verschiebung der Prüfzeitpunkte wirke sich nicht auf die Prüffristen aus. Das bedeute, dass diese dadurch nicht verlängert werden. "Laufen Prüffristen elektrischer Betriebsmittel während der COVID-19-Pandemie aufgrund eines durch eben diese Pandemie verursachten Hinderungsgrundes aus, muss zwingend eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellt werden", so Sebastian Magga.

Die Empfehlungen der DGUV-Fachbereiche gelten lediglich für den Zeitraum, in dem die Betriebsabläufe und die Verfügbarkeit von technischen Prüfservices aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeschränkt sind sowie nur für Geräte und Anlagen, die deswegen nicht geprüft werden können. 

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