Brand Bild- pixabay.com - bykst

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Feuerschutztüren

Im Zusammenhang mit Brandschutz zählen T30 Feuerschutztüren zu gängigen Vorkehrungen, um Menschen und materielle Werte vor Feuer zu schützen. Derartige Türen verhindern das zügige Übergreifen von Flammen auf andere Räumlichkeiten und dämmen das Ausmaß von Bränden dementsprechend ein. Fluchtwege können damit frei gehalten werden, was ansonsten vielerorts nicht der Fall wäre, weil sich das Feuer zu schnell ausbreitet. Die Bezeichnung T30 steht für die Feuerwiderstandsklasse und gibt wieder wie lange die entsprechende Tür das Feuer fernhält. 30 bedeutet, dass Feuer eine halbe Stunde benötigt, um letztendlich durch die Tür hindurch zu dringen. Folgende drei Feuerschutzabschlüsse sind bei Feuerschutztüren gängig:

  • T30 – feuerhemmend
  • T60 – hochfeuerhemmend
  • T90 – feuerbeständig

Bei den Türen wird zwischen einflüglig und zweiflüglig unterschieden. Abhängig von Art und Nutzung eines Gebäudes wird die Feuerwiderstandklasse gewählt. Zudem spielt die Beschaffenheit der Wände eine Rolle. Gebäude und Wohnungen aller Art werden mit T30-1-Brandschutztüren ausgestattet. Die Spezialtüren werden nach ÖNORM B 3850 oder DIN 4102-5 produziert. Neben den einfachen Modellen, die hauptsächlich in der Industrie zum Einsatz kommen, werden optisch ansprechende Ausführungen präsentiert, die in privaten Bereichen ohne Design-Einbußen nutzbar sind. Darunter einige Brandschutztüren von Teckentrup, einem europaweit tätigen Unternehmen mit Spezialisierung auf Türen und Tore. Einflüglige Brandschutztüren sind in vielen Einsatzgebieten bereits vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit entsprechender Kennzeichnung sind Brandschutztüren als solche erkennbar.

Angepasste Zulassungsbestimmungen für Dämmstoff

Der meist verwendete Dämmstoff in Deutschland sind Styroporplatten. In Sachen Montage und Kosten ist das Material zwar unschlagbar, bei Feuer stellt es dagegen ein erhöhtes Risiko dar. Denn Styropor ist brennbar und hat in der Vergangenheit viele Brände gefördert. Nach einem verheerenden Brand in Frankfurt am Main brach eine Diskussion über den Dämmstoff aus, die Feuerwehr forderte eine sofortige Prüfung. Mit angepassten Zulassungsbestimmungen sollen die Platten künftig sicherer werden. Mit sogenannten Brandriegeln, die schon bald verpflichtend sein sollen, will man Fassadenbrände durch Styroporplatten verhindern. Obwohl die Bauministerkonferenz feststellte, dass die Polystyrol Wärmeverbundsysteme zertifiziert und bei entsprechender Ausführung sicher sind, wurde im Februar 2014 eine neue Testreihe initiiert. Das erschreckende Ergebnis ließ keine Zweifel daran, dass das Dämmmaterial hohe Risiken birgt. Das Wärmedämmverbundsystem eines Gebäudes versagte bei einem Mischmüll-Containerbrand in unmittelbarer Nähe inklusive Brandschutz und brannte in 22 Minuten vollständig ab. Zusätzliche Brandriegel auf Sockelhöhe, die bisher in der Praxis unüblich sind, wurden beim zweiten Test angebracht. Mit zusätzlichen Verklebungen und Verdübelungen der Riegel bestand die Dämmung im zweiten Anlauf den Test. Spätestens ab Oktober 2015 sollen bei sieben Meter hohen Neubauten mit Polystyrol-Wärmeverbundsystemen derartige Brandriegel in Sockelhöhe Pflicht werden. Bei Altbauten soll die Pflicht nur gelten, wenn nachträglich eine Dämmung angebracht wird oder diese später erneuert wird.

Rauchmelder-Pflicht ab 2015rauchmelder_teckentrup

Viele Eigentümer müssen sich im Laufe des Dezembers mit der Installation von Rauchmeldern beschäftigen. Denn bis Ende des Jahres müssen alle bestehenden Gebäude damit ausgestattet sein. Ab Januar 2015 müssen in sämtlichen Schlafräumen und in dessen Rettungswegen Rauchmelder montiert sein. Auf dem Informationsportal rauchmelderpflicht.eu wird erklärt: “In Küchen und Nassräumen sollte auf die Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass Fehlalarme (zum Beispiel durch Wasserdampf) ausgeschlossen werden können.“ Die Mindestausstattung sowie Empfehlungen für eine optimale Ausrüstung mit Rauchmeldern sind der Grafik zu entnehmen. Vermieter sind in der Pflicht. Sie müssen Mietwohnungen mit Rauchmeldern versehen oder diese von Fachkräften befestigen lassen. Die Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. Hinzukommt eine Kontrollpflicht. Einmal pro Jahr muss eine Funktionskontrolle sämtlicher Rauchmelder erfolgen. Um auf der sicheren Seite zu sein, wird empfohlen die Wartung der Geräte von einem Dienstleister quittieren zu lassen. Im Ernstfall gibt es dann keinen Streitpunkt in Sachen Haftung und das Konfliktpotenzial zwischen Vermieter und Mieter wird minimiert. Eigentümer sollten sich schnellstmöglich um diese Thematik kümmern, denn vielerorts gehen die Vorräte an Rauchmeldern zu neige und zahlreiche Monteure sind überlastet.

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