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Vorschriften und Regelwerke für TGA
Fachliche Qualifikation der Betreiber
Weiterbildung ist notwendig
Moderne Gebäude müssen vielfältigen Anforderungen gerecht werden: Sie sollen ein genau definiertes Innenraumklima bereitstellen und aufrechterhalten, ein Höchstmaß an Komfort für die Nutzer bieten, der Gesundheit aller Personen in den Gebäuden zuträglich sein und dabei auch noch bilanziell einen Überschuss an Energie erzeugen und in die Verteilnetze einspeisen.
Das klingt nach einem Märchen, entspricht aber den Vorgaben der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen. Hinzu kommt, dass die Betreiber dafür Sorge tragen müssen, alle einschlägigen Vorschriften mit einem Bezug zur Betreiberverantwortung stets einzuhalten.
Vorschriften und Regelwerke für TGA
An erster Stelle sei die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genannt, die mit den nachgeordneten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einen wichtigen Baustein bezüglich des Schutzes der Mitarbeiter bei Betrieb und Instandhaltung bildet. Für die Beschaffenheit der Raumluft am Arbeitsplatz ist die ASR A3.6 "Lüftung" maßgebend, die nicht zuletzt den andauernden Diskussionen um zulässige sommerliche Temperaturen am Arbeitsplatz zugrunde liegt.
Auch das Baurecht hält einige Auflagen für Betreiber bereit. Hier gilt es, beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu kennen, die für gewisse Anlagenbereiche eine Nachrüstpflicht vorschreibt und damit sogar den Bestandsschutz aufhebt. Werden Auflagen aus der EnEV nicht oder nur unzureichend erfüllt, können Bußgelder bis zu jeweils 50.000 Euro verhängt werden.
Ein Beispiel für den Verlust des Bestandsschutzes ist §10 "Nachrüstung bei Gebäuden und Anlagen" der EnEV: In Verbindung mit dem Datum der Erstinstallation unterliegen Heizkessel einer bestimmten Bauart der Austauschpflicht. Zusätzlich wird in §11 "Aufrechterhaltung der energetischen Qualität" der Verordnung untersagt, Apparaturen mit energiebedarfssenkenden Einrichtungen außer Betrieb zu nehmen. Vielmehr müssen sie instand gehalten und auch regelmäßig gewartet werden.
Nach §15 "Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik" ist eine bestimmte, früher gebräuchliche Art der Feuchteregelung bei Klimaanlagen untersagt und muss durch moderne Systeme ersetzt werden. Darüber hinaus besteht nach §12 "Energetische Inspektion von Klimaanlagen" die Pflicht, alle Anlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW, die älter als zehn Jahre sind, energetisch zu inspizieren.
Die dazu erforderlichen Kenntnisse können in speziell entwickelten Schulungen für Ingenieure, Meister und staatlich geprüfte Techniker erworben, beziehungsweise aufgefrischt werden. Die aus der Inspektion resultierenden Berichte müssen jeweils mit einer individuellen, identifizierbaren Registriernummer versehen sein. Sie werden durch die Behörden stichprobenhaft geprüft.
Diesen zahlreichen Vorgaben können nur Gebäude mit ihren komplexen technischen Systemen genügen, die fachlich korrekt geplant und von gut ausgebildetem Fachpersonal errichtet wurden. Auch dem Betreiben kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Die Technische Gebäudeausrüstung muss entsprechend der im Zuge der Planungen ermittelten Parameter betrieben, überwacht und instand gehalten werden.
Die für das Betreiben und die Wartung verantwortlichen Personen sollten die ursprünglich geplante Konfiguration und die Parameter der errichteten Anlagen kennen und verstehen. Dieses Wissen ist notwendig, um einen effektiven Betrieb und korrekte Instandhaltung zu gewährleisten und um die von den Systemen bereitgestellten Informationen richtig deuten zu können.
Fachliche Qualifikation der Betreiber
Für das Betreiben und die Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung sind je nach Aufgabengebiet des einzelnen Mitarbeiters und der Komplexität der Einrichtungen unterschiedliche einschlägige fachliche Qualifikationen erforderlich. Beispielsweise empfiehlt sich für einfache Wartung oder Instandhaltung an Raumlufttechnischen Anlagen mindestens eine Schulung der Kategorie B nach der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1 "Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte" (Abbildung 1):
Sind die Geräte mit Luftbefeuchtern ausgestattet, kann eine regelmäßige Beprobung des Befeuchterwassers erforderlich sein. Die Qualifikation nach Kategorie A der VDI-Richtlinie 6022 enthält das Erlernen der dazu erforderlichen Vorgehensweise. Außerdem können nach Kategorie A geschulte Fachleute auch die turnusmäßigen Hygieneinspektionen durchführen, die zum Aufrechterhalten der hygienischen Anforderungen in Lüftungs- und Klimaanlagen notwendig sind. Art und Umfang dieser Inspektionen sind ebenfalls in der Richtlinie VDI 6022 aufgeführt und können bei verschiedenen Schulungsanbietern erlernt werden.
Beschweren sich Raumnutzer bezüglich der Raumtemperaturen, des Strömungsverlaufs der Luft oder gar aufgrund allergischer Reaktionen, kann es erforderlich werden, die Raumluft zu untersuchen. In besonderen Fällen wird zuweilen sogar die Berufsgenossenschaft eingebunden. Um dem vorzubeugen und den Mitarbeitern ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima zu bieten, kann eine durch den Betreiber veranlasste, vorbeugende oder Ursachen bezogene Untersuchung der Raumluftqualität helfen.
Art und Umfang der Untersuchungen sowie die einzuhaltenden Grenzwerte sind ebenfalls im Rahmen der Richtlinienreihe VDI 6022 beschrieben. Dort ist das Verfahren zur Qualifikation des Fachingenieurs für Raumluftqualität (RLQ-Fachingenieur) definiert, der nach einem umfangreichen Schulungsprogramm mit anschließender schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung in der Lage ist, die Raumluftqualität umfassend zu untersuchen. Diese Weiterbildung wird zurzeit nur von einem Anbieter durchgeführt, der DGUV Test – dem Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden.
Darüber hinausgehende Untersuchungen können erforderlich werden, wenn die Ursachen der Beschwerden nicht ermittelt werden können. Dann muss ein auf die Untersuchung von Luftqualität spezialisiertes Labor beauftragt werden, das umfangreiche Untersuchungen der Raumluftqualität und -beschaffenheit vornehmen kann.
Weiterbildung ist notwendig
Die Komplexität der Technische Gebäudeausrüstung nimmt stetig zu, um den immer weiter steigenden Anforderungen an einen energieeffizienten Betrieb, an Hygieneanforderungen an Trinkwasser und Luft, an den Raumkomfort oder um anspruchsvollen sicherheitstechnischen Aspekte gerecht zu werden.
Der Betrieb und die Instandhaltung der TGA-Anlagen erfordert zunehmend qualifizierte Mitarbeiter, die gut ausgebildet sind und sich in den jeweiligen Disziplinen stets weiterbilden: Ein Beispiel dafür ist die Änderung der Klassenbezeichnung für Luftfilter. Der Hausmeister, der in der Vergangenheit sämtliche Aufgaben eines Betreibers in Sachen Wartung erfüllen konnte, kann den vielfältigen Herausforderungen in modernen, komplexen Gebäuden nur noch in seltenen Fällen gerecht werden.
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