Bestandmaschinen - oft fehlt diesen wichtigen Helfern in der Fertigung ein CE-Certifikat. Doch die Zertifizierung kann nachgeholt werden.

Nicht neu, nicht schön - und leider oft ohne CE-Zertifizierung: Bestandsmaschinen sind dennoch für viele Fertigungen von großer Bedeutung. Doch die Zertifizierung kann nachgeholt werden. - (Bild: roibu / stock.adobe.com)

Zuverlässig, hoch spezialisiert, unverzichtbar - aber leider alt und vor allem ohne CE-Kennzeichnung. Bestandsmaschinen versehen in vielen Fabriken noch heute brav ihren Dienst. Die Gründe, warum Maschinen mit einem Baujahr ab 1995 keine CE-Kennzeichnung haben, können mehrere sein.

  • Baujahr: Die Maschine stammt aus den ersten Jahren nach Inkrafttreten der CE-Kennzeichnungspflicht (1.1.1995), in denen das Konformitätsbewertungsverfahren noch nicht etabliert war
  • Eigenbau: Es gab und gibt auch heute noch vereinzelt den Trugschluss, dass Maschinen, welche für die eigene Fertigung gebaut werden, keine CE-Kennzeichnung benötigen.
  • Unvollständige Maschine: Als die Maschine angeschafft wurde, war sie als unvollständige Maschine deklariert. Bei der Komplementierung zur Maschine wurde aber die erforderliche CE- Kennzeichnung außer Acht gelassen
  • Import: Die Maschine stammt aus einem Land außerhalb des Europäische Wirtschaftsraums (EWR) und die CE-Kennzeichnung wurde vergessen – das gilt auch für importierte Gebrauchtmaschinen, welche erstmalig im EWR verwendet werden!
  • China-Siegel: Statt dem geforderten CE verfügt die Maschine nur über das CE für den Export aus China

Die CE-Kennzeichnung ist übrigens nicht - wie oft vermutet - ein Qualitätsmerkmal oder ein Prüfsiegel wie eine HU-Plakette für das Auto. Die Kennzeichnung zeigt vielmehr, dass der Hersteller erklärt, sein Produkt entspricht den entsprechenden Vorschriften und hat alle dazugehörigen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verweist im §5 auf die Richtlinienkonformität von Arbeitsmitteln / Maschinen. Dort heißt es in Absatz 3: "Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen."

Dazu gehören übrigens auch Gemeinschaftsrichtlinien, die in deutsches Recht umgesetzt wurden, wie zum Beispiel die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (9. ProdSV).

Wer nun denkt: "Och ja - alles nicht so wichtig", der irrt. Denn das Fehlen einer CE-Kennzeichnung an einer Maschine ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, ob die Kennzeichnung aufgrund eines formalen Fehlers nicht vorhanden ist oder ob sogar ein tatsächliches Sicherheitsrisiko besteht. Zusätzlich können die zuständige Marktaufsichtsbehörde auch die Stilllegung der Maschine anordnen, bis der rechtskonforme Zustand wieder hergestellt ist. Sollte es an der Maschine gar zu einem Unfall kommen, sind auch strafrechtliche Folgen möglich.

Nachträgliche Zertifizierung - das sagt der Experte

Wenn also eine oder gar mehrere Bestandsmaschinen ohne CE-Zertifizierung (aus einem Baujahr nach dem 1.1.1995) in Ihrer Fertigung laufen, haben Sie ganz grob gesagt zwei Möglichkeiten: Außer Betrieb setzen oder Nachzertifizieren.

Eine solch betagte oder spezielle Maschine im Nachhinein mit den Voraussetzungen für die Erteilung der Konformitätserklärung zu versorgen, ist aber keine leichte Aufgabe und fordert Spezialisten. Wir haben einen solchen Experten gefragt: Andreas Otto ist bei Phoenix Contact im  'Competence Center Services' als Experte für die Themen CE-Kennzeichnung und Arbeitssicherheit tätig:

INSTANDHALTUNG: Wie kann eine bereits in Betrieb befindliche Maschine nachträglich CE-zertifiziert werden?

Andreas Otto: "Die kurze Antwort ist: Sie wird nach den gleichen Kriterien wie eine neue Maschine zertifiziert. Das bedeutet nach den aktuellen Richtlinien und dem Stand der Technik, welcher in den harmonisierten Normen zu finden ist. Hier wird schnell klar, je älter die Maschine ist, desto größer ist vermutlich die Hürde, das Konformitätsbewertungsverfahren nach heutigem Stand zu durchlaufen."

Wo liegen die technischen Herausforderungen in diesem Prozess?

Otto: "Die Herausforderung einer Zertifizierung, nachdem die Maschine bereits im Einsatz ist, fängt schon bei den Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie an. Hier wird die Durchführung einer Risikobeurteilung gefordert.

Andreas Otto
Andreas Otto. - (Bild: Phoenix Contact)

Dabei soll die Risikominderung im ersten Schritt konstruktiver Art sein. Dieses ist aber nach einer abgeschlossenen Konstruktion nahezu unmöglich. Je älter die Maschine und je lückenhafter die Dokumentation ist, desto problematischer wird auch der Nachweis des Bruchrisikos.

Die Richtlinie fordert eine geeignete Festigkeit und Beständigkeit insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß. Dieses sind nur zwei beispielhafte Herausforderungen einer nachträglichen Zertifizierung. Bei den Anforderungen wie Technische Unterlagen nach Anhang VII der Richtlinie und Konformitätsbewertungsverfahren mit interner Fertigungskontrolle lauern die nächsten Hürden. 

Bei einer nachträglichen Zertifizierung muss man sich letztlich die Frage stellen, ob man aufgrund von Kompromissen die Konformität überhaupt mit einem guten Gewissen unterschreiben kann."

Gibt es rechtliche Hürden bei der Nachzertifizierung?

Otto: "Dieses ist ein viel diskutiertes Thema. Es wurde auch schon über ein entsprechendes Informationspapier gesprochen, welches von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) angeregt wurde. Bis dato konnte man sich aber auf den verschiedenen Verwaltungsebenen nicht auf ein solches Informationspapier einigen.

Fakt ist, dass die Richtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine CE Kennzeichnung vor der erstmaligen bestimmungsgemäßen Verwendung im Europäischen Wirtschaftsraum fordert. Auch aus Betreibersicht darf eine Maschine mit fehlender CE -Kennzeichnung nicht als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Denn gemäß BetrSichV §5 (3) darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Die fehlende CE-Kennzeichnung ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, die so weit gehen kann, dass die zuständige Marktüberwachungsbehörde unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, möglicherweise eine Stilllegung bis hin zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes anordnen kann. So gesehen sollte eine Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen sein. Ich würde hier aber von einer verspäteten Zertifizierung und nicht von einer Nachzertifizierung sprechen. Ein anderer Weg ist eine Neuzertifizierung im Rahmen einer wesentlichen Veränderung, auch hier wird die Maschine nicht nachzertifiziert, sondern im Rahmen der Veränderungen wie eine neue Maschine betrachtet.

Sie stellen eine Alternative zur Nachzertifizierung vor – was ist die Besonderheit?

Otto: "Wie zuvor schon erwähnt, ist die Zertifizierung einer Altmaschine eine Herausforderung, die auch nahezu unmöglich sein kann. Das Ziel der Maschinenrichtlinie ist die Vermeidung von Unfällen und genau das ist auch der Ansatz, den wir mit der 'digitalen Maschineninspektion' als Alternative zur Nachzertifizierung verfolgen. Für eine Maschine mit fehlender CE-Kennzeichnung, welche bereits als Arbeitsmittel im Einsatz ist, gilt das Arbeitsschutzrecht sowie die BetrSichV in Deutschland.

Die von der BetrSichV geforderte Gefährdungsbeurteilung kann aber die versäumte Risikobeurteilung durch den Hersteller der Maschine nicht vollständig kompensieren. 

Die Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber wird normalerweise ergänzend zu der vom Hersteller durchgeführten Risikobeurteilung angewandt. Bei einer Maschine mit fehlender CE-Kennzeichnung wurde in den meisten Fällen keine Risikobeurteilung durchgeführt.

Hier entstand der Ansatz für unsere Digitale Maschineninspektion, die auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung auch Aspekte der Risikobeurteilung abdeckt. Man könnte auch von einer erweiterten Gefährdungsbeurteilung sprechen. Mit der 'digitalen Maschineninspektion' überprüfen wir neben den Kriterien der Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf auch die Anforderungen der EN ISO 12100 (Risikobeurteilung) sowie weitere relevante normative Aspekte bis hin zur sicherheitsrelevanten Applikationssoftware.

Ein Betreiber kann diese Anforderungen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nicht abdecken. Er weiß in den meisten Fällen auch nicht welche normativen Anforderungen bei der Maschinenherstellung relevant sind. Allein unter der Maschinenrichtlinie gibt es mehr als 770 harmonisierte Normen."

Welche Probleme werden mit der Alternative umgangen?

Otto: "Durch die Anwendung der 'digitalen Maschineninspektion' ergibt sich keine hundertprozentige Rechtssicherheit hinschlich der fehlenden CE-Kennzeichnung, aber die gibt es fast nie. Was wir durch die erweiterte Gefährdungsbeurteilung aber erreichen, ist die Steigerung der Wahrscheinlichkeit, dass an diesen Maschinen kein Unfall anhand von nicht erkannten oder falsch eingestuften Gefährdungen entsteht.

Eine alte Maschine wie diese kann Gefahren für den Nutzer bergen, die ohne Prüfung nicht behoben werden können.
Eine alte Maschine wie diese kann Gefahren für den Nutzer bergen, die ohne Prüfung nicht behoben werden können. - (Bild: kostas / stock.adobe.com)

Wie anfangs schon erwähnt, ist eine fehlende CE-Kennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit, im Gegensatz zu einem Unfall, der gegebenenfalls im Strafrecht verhandelt wird. Ein Unfall an einer nicht rechtskonformen Maschine kann zu einer gewissen Brisanz werden." 

 
Was ist bei der Alternative zu beachten?

Otto: "Die Entscheidung zur Durchführung einer verspäteten Zertifizierung oder einer erweiterten Gefährdungsbeurteilung wie mit unserer digitalen Maschineninspektion, kann nach ausführlicher Beratung nur der Betreiber selbst treffen. Wenn er sich für den Weg unserer digitalen Maschineninspektion entscheidet, dann ist die Durchgängigkeit sehr wichtig. Das bedeutet, dass aufgedeckte Mängel, entsprechende risikomindernde Maßnahmen von einer gewissen Zuverlässigkeit und Wirksamkeit bekommen.

Die Zuverlässigkeit lässt sich mit dem normativen Performance Level kurz PL beziffern. Der PL wird bei Technischen Schutzmaßnahmen über die gesamte Sicherheitsfunktion ermittelt. Eine abschließende Funktionsprüfung stellt die Wirksamkeit der umgesetzten Sicherheitsfunktion dar.

Was ist "digitale Maschineninspektion"?

Otto: "Die 'digitale Maschineninspektion' ist eine Software, mit der unser Sicherheitsexperte durch die Inspektion der Maschine geführt wird. Der Prüfumfang ist dabei abhängig von den Eingangsparametern. So empfehlen wir an einer Maschine mit fehlender CE Kennzeichnung und damit vermutlich fehlender Risikobeurteilung neben der Gefährdungsbeurteilung auch die Überprüfung unter normativen Aspekten durchzuführen. Das bedeutet die Durchführung einer Risikobeurteilung gemäß der EN ISO 12100 mit der Risikominderung nach dem T-O-P Prinzip gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

Nach der Durchführung der digitalen Maschineninspektion bekommt der Betreiber von uns einen Inspektionsbericht mit priorisierten Maßnahmen. Die Maßnahmen sind dabei so aufbereitet, dass wir auch die normativen Sicherheitskennwerte der erforderlichen Nachrüstungen aufführen. Dieses ist besonders wichtig, denn nur so kann die Nachrüstung auch in der Qualität durchgeführt werden, wie es das ermittelte Risiko erfordert. 

Mit den in der digitalen Maschineninspektion hinterlegten Erfahrungswerten und Daten verschiedenster Hersteller können wir auch eine Kosteneinschätzung für die erforderlichen Maßnahmen ausweisen – das ist aus meiner Sicht so einmalig.  Häufig besteht der Kundenwusch, dass wir nach der digitalen Maschineninspektion auch die Umsetzung und abschließende Wirksamkeitsprüfung übernehmen oder begleiten."

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