Hinweise zur Prüfung von Kranen
Lastprüfungen können nicht durch andere Verfahren ersetzt werden Für die ordnungsgemäße Durchführung sind die Betreiber verantwortlich Die Prüfung eines Kranes mit Prüflasten ist eine wichtige Teilaufgabe im Rahmen der Gesamtprüfung Denn nicht alle Aspekte der Sicherheit des Kranes können durch Besichtigung ausreichend geprüft werden Deshalb werden Prüflasten benötigt Prüflasten ist eine wichtige Teilaufgabe im Rahmen der Gesamtprüfung. Denn nicht alle Aspekte der Sicherheit des Kranes können durch Besichtigung ausreichend geprüft werden. Deshalb werden Prüflasten benötigt.

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Kräne: Damit sie sicher und zuverlässig funktionieren, müssen sie auch unter Last geprüft werden.

Durch Nutzung von Prüflasten kann und soll u.a. festgestellt werden, dass der Kran/die Krankonstruktion ausreichende Steifigkeit und ausreichende Stabilität und Standsicherheit besitzt. Ebenfalls kann das dynamische Verhalten eines Kranes beurteilt werden, etwa die Wirksamkeit der Bremsen und das Maß der Nachlaufwege, ebenfalls auftretende Schwingungen, die Wirksamkeit der Überlastsicherungen und Begrenzungen. Zudem lassen sich ungewollte Kranbewegungen durch nicht ordnungsgemäße Kranmontage oder mangelnde Dimensionierung feststellen.
Ziel ist es nachzuweisen, dass ein Kran in der Lage ist, die Nenn- bzw. Prüflast zuverlässig und sicher zu heben, dass das Katz- bzw. Kranfahrwerk fähig ist, die Last horizontal zu bewegen und dass die Bremsen aller Antriebe die Lasten sicher zum Stillstand bringen und in ihrer Position halten. Außerdem  werden bei den Prüfbelastungen die Eigenspannungen in den Bauteilen abgebaut.
Durch die Prüfbelastung kann insbesondere festgestellt werden, ob die Zuleitungen und Sicherungen ausreichend dimensioniert sind und es nicht zu unzulässigen Spannungsabfällen oder Sicherungsausfällen kommt. Schließlich wird geprüft, ob bei Antrieben, die mit Temperaturüberwachungen ausgerüstet sind, die Überwachungsgeräte ansprechen. Bei Elektrokettenzügen mit Rutschkupplungen können bei fehlenden Rutschkraftprüfern mit besonderen Prüflasten nach Angaben der Hersteller die Einstellungen der Rutschkupplungen geprüft werden.
Um die Prüfaufgaben erfüllen zu können, müssen Prüflasten frei bewegliche Lasten sein. Keinesfalls genügt es, eine Last nur teilweise anzuheben oder gegen einen Festpunkt/Anschlag zu ziehen. Weil die Prüflasten bewegt werden müssen, sollten sie möglichst kompakt ohne große horizontale Ausdehnung sein. Sonst besteht die Gefahr des Anstoßens und damit von Beschädigungen.

Bestimmte Anforderungen an die Prüflasten müssen erfüllt sein

Sie sollten auch deshalb möglichst kompakt sein, damit Kranbahnen möglichst mit maximalen Radlasten abgefahren werden können.
Prüflasten müssen sicher im Lasthaken angeschlagen sein. Ist ein Lasthaken zur Aufnahme der Lastaufnahmemittel zu klein, so empfiehlt sich die Verwendung eines Schäkels. Prüflasten sind auch so kompakt auszuwählen, dass die zulässigen Neigungswinkel der Anschlagmittel (Seile, Ketten, Bänder) nicht überschritten werden, die Prüflasten aber sicher transportiert werden können (ausreichende Tragfähigkeit). Anschlagmittel dürfen nicht zu lang sein, damit die Prüflasten auch über bauseitige Hindernisse hinweg transportiert werden können. Bei Bedarf sind Traversen zu benutzen. Prüflasten dürfen nicht während der Prüfung herunterfallen, auseinanderfallen oder instabil werden können. Die Anschlagmittel dürfen sich weder vom Lasthaken, noch die Prüflasten von den Anschlagmitteln ungewollt lösen.
Oft wird jedoch gefragt: Wo bekommen wir nur unsere Prüflast(en) her?! Die Antwort: Prüflasten müssen keine geeichten Gewichte sein; sie sollten aber kontrolliert, vorzugsweise gewogen werden. Zumeist kann der Kranlieferant Empfehlungen für die Beschaffung der Prüfgewichte geben. Dazu gehören vor allem Kranservicefirmen mit einem gut sortierten Vorrat an diversen aufeinander abgestimmten Prüfgewichten. Vor allem bei kleineren Tragfähigkeiten können vorteilhaft Paletten/Kästen/Behälter mit Gewichten genutzt werden.

Kompakte Prüflasten sind besser geeignet als beispielsweise Rohre

Bei mittleren Tragfähigkeiten kommen Container aller Art in Frage, beispielsweise Schrottcontainer, ferner Gegengewichte (Ballastgewichte) von Mobilkranen oder Turmdrehkranen. Vorteilhaft sind Prüfgewichte aus Beton oder gegossene Prüfgewichte mit integrierten Anschlagpunkten. Auf Grund ihrer Länge sind Rohre, Träger, Profile oder Bündel davon weniger gut als Prüflasten geeignet.
Bei größeren Tragfähigkeiten können Kokillen oder massive Walzen als Gewichte genutzt werden. In der Regel sind die Betreiber von Kranen mit hohen Tragfähigkeiten geübt in der Beschaffung von Prüflasten. In Sonderfällen kann bei hohen Tragfähigkeiten in Abstimmung mit der zuständigen BG die wiederkehrende Prüfung mit einer zu transportierenden hohen Last durchgeführt werden.

Gütegemeinschaft Kranservice

Ziele und Mittel

GZ 741 KranserviceDie Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Kranservice e.V. (GKS) haben sich zum Ziel gesetzt, qualitativ hochwertige Servicearbeiten mit kompetenten Mitarbeitern auszuführen. Sie verpflichten sich, ausschließlich qualifiziertes und geschultes Personal einzusetzen, das über alle Zulassungen und die notwendige Berufserfahrung verfügt.
Darüber hinaus werden geeignete Werkzeuge und Prüfmittel für die unterschiedlichen Hebezeugfabrikate vorgehalten. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter zudem, ihre Leistungen und alle daraus resultierenden Erkenntnisse nach Art und Umfang in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Die Gütegemeinschaft hat für ihre Mitglieder verbindliche Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt, die regelmäßig durch externe Prüfer überwacht werden. Damit wird ein hoher Qualitätsstandard der Serviceleistungen sichergestellt.
Das RAL-Gütezeichen, das Mitglieder führen, die sich den Regeln der Gütegemeinschaft unterwerfen, ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und damit geschützt.

Wie ist eine solche Prüfung nun auszuführen?
Bei neu errichteten Hallen ist es empfehlenswert, die Krane sofort zu installieren und vor der Halleneinrichtung mit Maschinen und Anlagen die Krane prüfen zu lassen, da die Prüfung mit Prüflasten dann problemlos erfolgen kann. Dies hat für den Unternehmer den Zusatzvorteil, dass die Prüfung ohne Störung der Produktion durchführbar ist und diese geprüften Krane dann gleich auch zur Einrichtung der Halle nutzbar sind. Die Durchführung der Prüfung erstreckt sich auf

  • Funktionsprüfungen ohne Prüflast
  • Statische Prüfungen, die möglichst bodennah auszuführen sind. Die Mindestprüfzeit in jeder kritischen Stellung beträgt 10 Minuten.
  • Dynamische Prüfungen für den gesamten Bewegungsablauf entsprechend der vorgesehenen und bestimmungsgemäßen Verwendung auch mit kombinierten Bewegungen. Während dieser Prüfung ist der Kran fortlaufend zu beobachten, die Funktionen der Bremsen und der reibungslose Betrieb müssen erfolgreich sein. Falls eine Überlastsicherung vorhanden ist, ist die Wirksamkeit der Überlastsicherung zu prüfen, ebenfalls die der Begrenzungs- und Anzeigegeräte. Bei oder nach der Prüfung darf kein Schaden an den Antrieben oder Tragwerken entstanden sein.
  • Prüfung einer Rutschkupplung mit besonderer Prüflast (nur bei wiederkehrenden Prüfungen, sofern kein Rutschkraftprüfgerät verfügbar ist). Hier ist die Position des Hebezeuges so zu wählen, dass eine Überlastung des Krantragwerkes ausgeschlossen ist. Weiter ist unbedingt zu beachten, dass wegen des dynamischen Verhaltens die besonderen Prüflasten nicht identisch mit den Werten für die Rutschkraftprüfgeräte sind!

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. Dazu gehört auch, das Gewicht der verwendeten Prüflasten zu dokumentieren.
Stehen bei einer Kranprüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder bei wiederkehrenden Prüfungen keine Prüflasten zur Verfügung, so ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen! Eine Prüfplakette darf in einem solchen Fall nicht am Kran angebracht werden.

Joachim Buhl

Gütegemeinschaft Kranservice e. V.
Tel.: 02 71 5 30 38
Mail: info@guetegemeinschaft-kranservice.de
www.guetegemeinschaft-kranservice.de

Technische Anforderungen

Höhe der Prüflasten
Bei Prüfungen vor der Erstinbetriebnahmes sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die BGG 905 ,Prüfung von Kranen‘ verweist auf die EG-Maschinenrichtlinie. Die auf dieser basierende prEN15011:2007 schreibt vor:

  • Statische Prüfung mit 125  % der Tragfähigkeit oder, falls sich ein höherer Wert ergibt, Hublast x Faktor Φ2  aus der Konstruktionsberechnung. Krane mit handbetriebenen Hebezeugen sind mit mit 150 % der Tragfähigkeit zu belasten.
  • Dynamische Prüfung mit einer Belastung, die mindestens 110 % der Tragfähigkeit entspricht.
  • Für Krane mit kraftbetriebenen Hebezeugen gibt es eine alternative Prüfmethode, diese wird in Punkt 6.3.2.4 der vorgenannten Norm näher beschrieben.

Auch für wiederkehrende Prüfungen sind Prüflasten zwingend vorgeschrieben.

  • Es sind die Prüfvorgaben der Kran- und Hebezeughersteller zu beachten.
  • Die BGG 905 fordert in Pkt. 5.4.5 Funktions- und Bremsproben mit Last, wobei die Prüflast in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit liegen muss.
  • Besitzt ein Kran/ein Hebezeug eine Überlastsicherung, so ist diese auf Funktion zu prüfen. dazu ist in der Regel ein Auslösewert von 110 % der Tragfähigkeit einzuhalten. Der Unternehmer hat die wiederkehrenden Prüfungen gemäß BGV D6 § 26 und BGV D8 § 23 nach Bedarf, mind. jährlich durchführen zu lassen.
  • Prüfungen der Rutschkupplungen mit besonderen Prüflasten nach Angaben der Hersteller.

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