ZVEI
Elektrofachkraft erforderlich
Die Arbeitsgemeinschaft Errichter im ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. weist anlässlich der Neuerscheinung der Norm DIN VDE 1000-10 darauf hin, dass Sicherheitsfacherrichter eine Elektrofachkraft nachweisen müssen.
Die Norm wurde überarbeitet und ist im Januar 2009 neu erschienen. Sie legt die Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen fest. Danach dürfen in Deutschland nur Elektrofachkräfte elektrische Anlagen errichten, ändern oder instand setzen. Definition und Qualifikation der Elektrofachkraft legen neben der DIN VDE 1000-10 auch die BGV-A3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und ihre Durchführungsbestimmungen fest. Danach ist die Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die Anforderung der fachlichen Ausbildung wird in der Regel durch eine elektrotechnische Ausbildung als Geselle, Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie als Ingenieur (mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master) erfüllt. Dabei ist stets das elektrotechnische Fachgebiet der Ausbildung maßgeblich. Der Kenntnisstand der angehenden Elektrofachkraft ist durch eine erfahrene Elektrofachkraft zu überprüfen und zu dokumentieren. Bei Anschluss der Anlagen am öffentlichen Elektrizitätsnetz muss die Elektrofachkraft außerdem in das
Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Aus dem Wortlaut der Norm ist auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterbildung der Elektrofachkraft abzuleiten, die schriftlich zu dokumentieren ist. Die regelmäßige Weiterbildung wird auch in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203-3 ,Elektrische Gefährdungen‘ gefordert.




